Allgemeine Geschäftsbedingungen - Rent-a-Scooter Can Picafort

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Fahrzeugen der Mallorca Power S.L.

Für den/die Mietvertrag/Mietverträge der zwischen der

Mallorca Power S.L., Paseo Colon 155, 07458 Can Picafort (Vermieter)
und
dem Kunden (Mieter)
gelten folgende Mietbedingungen:

1. Mindestalter

E-Scooter
Mindestalter Fahrer: 16 Jahre
Mindestalter Fahrer mit Sozius: 18 Jahre
Mindestalter Mieter 18 Jahre
Führerscheinklasse: AM / A1 / A2 / A / B

Roller Verbrenner 50cc XS Scooter
Mindestalter Fahrer: 16 Jahre
Mindestalter Fahrer mit Sozius: 18 Jahre
Mindestalter Mieter 18 Jahre
Führerscheinklasse: AM / A1 / A2 / A / B

Roller Verbrenner 125 ccm

Mindestalter: 18 Jahre
Führerscheinklasse: A1 / A2 / A / B
Bei Klasse B muss der Fahrer mindestens 3 Jahre Inhaber dieser Führerscheinklasse sein.

Roller Verbrenner 125 ccm XXL Scooter

Mindestalter: 21 Jahre
Führerscheinklasse: A1 / A2 / A / B
Bei Klasse B muss der Fahrer mindestens 3 Jahre Inhaber dieser Führerscheinklasse sein.

Roller Verbrenner 400 ccm Power Scooter

Mindestalter: 25 Jahre
Führerscheinklasse: A2 / A
Fahrer muß mindestens 3 Jahre im besitz der Führerscheinklasse sein.

2. Mietgegenstand
2.1) Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die zeitweise Überlassung des gebuchten Fahrzeugs und/oder Zubehör.
2.2) Alle Preise verstehen sich einschließlich Haftpflichtversicherung. Die Kraftstoffkosten sind nicht mit eingeschlossen.
Bei Vermietung von E-Rollern ist eine volle Batteriefüllung inklusive. Optional kann eine Zusatzbatterie gemietet werden.
2.3) Eine Kaution von 300,- Euro bis 1.000,- Euro (abhängig vom Mietgegenstand) ist vor der Übergabe per Kreditkarte (Mastercard/ VISA) oder Bar zu hinterlegen.
2.4) Tankregelung bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren: Voll bei Abholung / Voll bei Rückgabe.
Wird das Fahrzeug nicht Vollgetankt zurückgegeben, werden € 3,50 pro fehlenden Liter Kraftstoff + € 10 Servicepauschale berechnet.
3. Zahlung
Der Mietpreis, sowie die Kaution sind vor Mietantritt zu 100% zu entrichten. Etwaige Schäden, Mietdauerüberziehungen sowie fehlende Tankfüllungen werden bei Rückgabe direkt oder über Kautionsrückhalt eingezogen. Der Mieter verpflichtet sich Schäden etc. die über die Kautionssumme hinaus gehen, sofort Vorort zu begleichen bzw. eine Sicherheit in entsprechender Höhe zu hinterlegen.

4. Obhutspflicht und Haftungen des Mieters
4.1 Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten, sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Öl, Wasserstand sowie Reifendruck sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die spanische Straßenverkehrsordnung zu beachten. Er haftet für alle Verwaltungsgelder, Bußgelder und Strafen, die auf seiner Benutzung Fahrzeugs beruhen.
4.2 Dem Mieter ist insbesondere untersagt:
a) das Fahrzeug anderen, als auf dem Mietvertrag benannten berechtigten Fahrern, zu überlassen.
b) das Fahrzeug einem berechtigten Fahrer zu überlassen, wenn gegen diesen ein Fahrverbot verhängt wurde oder dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder fahruntüchtig ist.
c) das Fahrzeug zu führen, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt wurde oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
d) das Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen.
e) die Teilnahme mit dem Mietgegenstand an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art einschließlich der dazugehörenden Übungsfahrten.
f) das Fahrzeug abseits befestigter Straßen oder am Strand zu benutzen.
g) Manipulationen am Tachometer durchzuführen. Defekte am Tachometer sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
h) das Fahrzeug zu verpfänden, zu verkaufen oder sonst in einer Weise über das Fahrzeug oder seine Teile, Ausstattung, Zubehör und Dokumente zu verfügen, die dem Vermieter in seinem Recht als Eigentümer beinträchtigen oder einschränken.
i) das Fahrzeug  in nicht diebstahlgesichertem Zustand abzustellen.
j) Das Fahrzeug außerhalb des Hoheitsgebietes der balearischen Inseln zu verbringen. Das Verbringen von Mallorca auf eine andere balearische Insel ist vom Vermieter schriftlich zu genehmigen.

4.3 Bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen hat der Mieter auf die angegebene Reichweite zu achten um zur Mietstation zurückkehren zu können. Bei  Abholung durch unsere Servicemitarbeiter wegen versäumte Akkuladung  wird eine Servicepauschale von € 25.- Pro Stunde und € 0,80 pro gefahrenen Kilometer berechnet.
5. Pflichten und Haftung des Vermieters
Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in einwandfreiem, gereinigtem, betriebssicherem und verkehrssicherem Zustand sowie mit unbeschädigten Plombierungen diverser Bauteile. Außerdem erhält der Mieter die Kfz-Papiere und Bordwerkzeug. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden und vom Vermieter wie auch dem Mieter durch Unterschrift bestätigt werden. Reifenschäden sind grundsätzlich vom Mieter zu bezahlen.
6. Haftung des Mieters für Schäden
Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs dem Vermieter gegenüber auch für leichte Fahrlässigkeit, hinsichtlich Umgang (auch Abhandenkommen oder Beschlagnahmung des Fahrzeugs und/oder Teile dessen) und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfall oder Betriebsschäden, Schäden in Folge unsachgemäßer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeug während der Mietzeit entstehen. Bei Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gem. Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und wirtschaftliche Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Der Mieter haftet darüber hinaus für zusätzlich ausgeliehenes Zubehör wie Helme inklusive Visir, Jacken, Handschuhe, Verlust der Fahrzeugpapiere, Verlust des Fahrzeugschlüssels etc.
7. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden
Bei jedem Schadenseintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Abschlepp- und/oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen. Bei jedem Unfall mit Beteiligung dritter ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann. Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.
8. Versicherungsschutz
a) Das Fahrzeug hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungssumme beträgt 50 Mio. Euro für Drittschäden und Personenschäden.
b) Vom Mieter ist bei Übernahme des Fahrzeugs per Kreditkarte oder Bar eine Kaution in Höhe von 300,- Euro bis 1.000,- Euro (Fahrzeugabhängig) zu hinterlegen. Diese wird vollständig zurückgegeben, sobald das Motorrad bzw. der Motorroller unbeschädigt an den Vermieter zurückgegeben wird. Jeder Schaden am Motorrad bzw. am Motorroller wird von der Kaution abgezogen. Bis zur Feststellung des tatsächlichen Schadens kann der Vermieter die Kaution komplett einbehalten.
Der Mieter wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auch in folgenden Fällen für Schäden haftet, wenn er oder die eingetragenen Fahrer:
a) die Vertragspflichten gem. Ziff. 4 nicht beachtet.
b) bei schuldhaften Unfällen sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.
c) Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.
d) die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschreitet.
9. Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug wird vollgetankt (Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren), sauber, in einwandfreiem Zustand und ohne äußerlich erkennbare Mängel übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug am Ende der Mietzeit vollgetankt(Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren), am vereinbarten Rückgabeort, Datum und Uhrzeit mit allen Kfz-Papieren, Fahrzeugschlüsseln, Werkzeug und Zubehör in gleichem Zustand zurückzugeben. Bei Verlust des Werkzeugs, der Fahrzeugschlüssel und/oder der Fahrzeugpapiere, ist dies in voller Höhe vom Mieter zu ersetzen. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die Fahrzeug-Reinigungskosten zu zahlen.
Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 10% der Vereinbarten Mietzeit überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere Mietperiode als Entschädigung zu zahlen. Bei Überschreitung von mehr als 50% der Mietdauer wird der doppelte Mietperiodenpreis als Entschädigung berechnet. Bei Überschreitung von 100% der Mietdauer, ohne Information des Grundes an den Vermieter, geht dieser von einer Unterschlagung aus und leitet entsprechende Rechtliche Schritte ein.
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere ein Verstoß gegen Ziff. 4  der Mietbedingungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Fahrzeug sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.

 

10. Stornierungsbedingungen
Die Firma Mallorca Power S.L.. berechnet für Buchungen, welche mehr als 30 Tage vor mietbeginn storniert werden, keine Bearbeitungs- oder Stornierungsgebühren.
Bei Stornierungen werden bis
zu 30 Tage vor Mietbeginn ……………………….                                                                    0%
von 29 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn…….                                                                   30%
von 14 Tage bis 8 Tage vor Mietbeginn………                                                                   50%
von 7 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn………….                                                                   80%
bei Nichterscheinen oder am Tag der vereinbarten Miete………              100%
des Gesamtmietpreises fällig.
11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag wurden nicht getroffen. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen (Salvatorische Klausel).

11.1 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese Vereinbarung untersteht dem materiellen spanischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Palma de Mallorca / Spanien.